Nach wechselvollem Verlauf mit vielen künsterlischen Höhen und Tiefen war fünfzig Jahre später das Theatergebäude erneut offensichtlich so baufällig, dass man über einen weiteren Theaterneubau nachdachte.
Anfang 1863 gelangte in einer Sitzung des Kärntnerischen Landtages über die Frage eines Theaterneubaues ein Antrag zur Annahme, der es ermöglichte, Verhandlungen mit der Stadtgemeinde Klagenfurt zu führen, inwiefern sie sich an den Kosten für den Theaterneubau beteiligen oder selbst ein neues Theater bauen wolle. Die Stadt Klagenfurt erklärte sich bereit, einen Kostenzuschuss zu leisten, hielt es aber für wünschenswerter, den Bau selbst zu übernehmen. |
Das alte, baufällige Theater wurde mit Vertrag vom September 1868 unentgeltich in das Eigentum der Stadtgemeinde übertragen.
Aber auch der Stadt Klagenfurt war es vorerst nicht möglich, den geplanten Neubau des Stadttheaters durchzuführen. Erst als im Jahre 1882 unter dem Eindruck des Ringtheaterbrandes eine behördliche Schließung des Stadttheaters drohte, wurden notwendige Sicherungsbauten mit Ersatz fast aller Holzbestandteile durch Eisenkonstruktionen sowie die Herstellung von Ventilationsvorrichtungen und verschiedene Verbesserungen im Inneren des Hauses mit erheblichem Aufwande durchgeführt. Es mußte jedoch immerhin ein Vierteljahrhundert vergehen, bis ein besonderer Anlass die Verwirklichung des Planes in greifbare Nähe rückte. |