Home NewsWIR SUCHEN DICH! Extrachor des Stadttheaters
4. März 2026

WIR SUCHEN DICH! Extrachor des Stadttheaters

WIR SUCHEN DICH!

Extrachor des Stadttheaters Klagenfurt

Du liebst Musik, Bühne und Gänsehautmomente?
Du singst gerne im Chor – oder wolltest es schon immer ausprobieren?
Dann komm in unseren Extrachor!

Der Extrachor des Stadttheaters Klagenfurt sucht singbegeisterte Jugendliche und junggebliebene Erwachsene, die Lust haben, Teil spannender Opern- und Musiktheaterproduktionen zu werden.

Was dich erwartet

  • Mitwirkung an professionellen Theaterproduktionen
  • Proben und Auftritte auf einer großen Bühne
  • Arbeit mit professionellen Chorsänger*innen, Dirigent*innen, Regieteams und Solist*innen
  • Eine offene und kreative Gemeinschaft
  • Jede Menge Musik, Energie und Teamspirit

Was du mitbringen solltest

  • Freude am Singen und gemeinsamen Musizieren
  • Zuverlässigkeit und Lust auf Probenarbeit
  • Chorerfahrung ist willkommen, aber kein Muss
  • Notenkenntnisse und stimmliche Grundkenntnisse setzen wir voraus

Proben & Rahmen

  • Proben finden projektbezogen in der Regel ca. 2 mal pro Woche statt (je näher es zur Premiere geht, kann es auch öfters sein)
  • Aufführungen je nach Spielplan
  • Abgeltung der Mitarbeit im Extrachor mit Aufwandsentschädigung

Interesse?

Dann ruf uns gerne an unter +43 463 55266 275 oder schick uns bis spätestens 11. März 2026 eine kurze Nachricht mit deinen Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) an:

Stadttheater Klagenfurt OG
Personalabteilung
z.H. Hr. Paul Wegscheider
Theaterplatz 4
9020 Klagenfurt am Wörthersee
bewerbungen@stadttheater-klagenfurt.at

Vorsingtermin: Sa, 14. März 2026, ab 10.00 Uhr im Chorsaal des Stadttheaters Klagenfurt (genau Uhrzeit wird mit der Einladung zum Vorsingen bekannt gegeben)

Vorzubereiten sind: Eine Arie oder ein Lied

Werde Teil unseres Chors – wir freuen uns auf deine Stimme!

Wir möchten betonen, dass wir etwaige anlässlich der Bewerbung entstehende Aufwendungen – wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder – nicht ersetzen werden.